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Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge (IGEL)

Ersttrimesterscreening mit Zusatzmarker: Nasenbein, Trikuspidalklappe, Ductus venosus

Durch eine nichtinvasive Frühfeindiagnostik, in Kombination mit Laborwerten kann in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche eine Risikoeinschätzung für bestimmte Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes mitgeteilt werden: Trisomie 21 (Down Syndrom), Trisomie 13 und 18. Zudem gehört die Untersuchung zur Frühfeindiagnostik. Diese Untersuchung wird generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Zusätzlicher Vorsorgeultraschall

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben, um die Entwicklung des Kindes beurteilen zu können. Besteht der Verdacht auf eine Fehlbildung oder Entwicklungsverzögerung, bezahlen die Krankenkassen die notwendige zusätzliche Spezial-Ultraschalluntersuchung. 

3D/4D-Ultraschall/TrueView

Um das Kind in der Gebärmutter besser anschauen zu können, wurde die Volumensonographie entwickelt. Dies ermöglichst außergewöhnlich plastische und detailgetreue Darstellungen des Kindes. Mittels 3D/4D Ultraschall können bestimmte Auffälligkeiten beim Kind besser diagnostiziert werden.

Blutuntersuchungen

Antikörpertests auf Infektionen, wie z. B. Toxoplasmose, Ringelröteln, Cytomegalie, Windpocken sind ohne besonderen Grund keine Kassenleistung. Diese Infektionen verlaufen meistens ohne Symptome und Beschwerden. Diese Krankheiten stellen für nicht schwangere Personen kaum eine Risiko dar, können jedoch für das Kind im Mutterleib sehr gefährlich werden und zu Fehlbildungen, Entwicklungsstörungen, bis hin zum Tod des Kindes führen. Ohne einer Blutuntersuchung, in der die Antikörper geprüft werden, weiß kaum jemand, dass er die Infektion durchlebt hat. Gegen Toxoplasmose, Ringelröteln und Cytomegalie gibt es keine Impfung. Wenn durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen wird, dass es Antikörper gegen diese Erreger gibt, so schützen diese gegen einer erneuten Infektion. Stellt sich also heraus, dass ein Schutz besteht, können Sie beruhigt sein. Wenn Sie keine Antikörper haben und damit nicht geschützt sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein und alle 8-10 Wochen Kontrolluntersuchungen durchführen lassen. Denn, sollte es trotz aller Vorsicht zu einer frischen Infektion kommen, kann bei rechtzeitigem Therapiebeginn effektiv behandelt und somit Fehlbildungen des Kindes meist verhindert werden.

Abstrich auf ß-Streptokokken

Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder 4. Frau in der Scheide vorkommen und normalerweise keine Beschwerden verursachen. Während der Entbindung kann sich jedoch das Kind infizieren und nach der Geburt kann es zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes kommen. Um dies zu vermeiden, erhält die Mutter während der Geburt ein Antibiotikum. Diese Untersuchung wird in der 35.-37. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Falls Sie nähere Informationen benötigen, beraten wir Sie gern dazu in unserer Praxis